Aktuelle Covid-19 Informationen gültig ab 08.11.2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 2-G-Regel (Genesen, Geimpft) die ab 08. November 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt
  • Vor der Anreise ist ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARS-CoV-2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln. (z.B. Foto, Screenshot, PDF etc. vor Anreise an braugasthof@schnaitl.at mailen).
  • Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“), Nachweise über neutralisierende Antikörper sowie „Zutrittstest vor Ort“ sind nicht mehr für gültig.

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

Geimpft

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage. (Anmerkung: Ab 6. Dezember 2021 beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur mehr 270 Tage).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 360 Tage ab dem Tag der Impfung. (Anmerkung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit.)
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung. (Anmerkung: Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur mehr 270 Tage).

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, der grüne Pass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona Pandemie

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Anzahl der mit COVID-19 Patient*innen belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt. Ab 08.11.2021 tritt Stufe 2, 3 und 4 in Kraft. Eine Übersicht über den Stufen-Plan finden Sie unter diesem Link.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.