Aktuelle Covid-19 Informationen gültig ab 15.09.2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 3-G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) die ab 01.Juli 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst. Diese wurde mit 15. September 2021 aktualisiert:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Vor der Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARS-CoV-2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln. (z.B. Testergebnis, Foto, Screenshot, PDF etc. vor Anreise an braugasthof@schnaitl.at mailen).

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Getestet

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 24 Stunden ab Probenahme gültig. (lt. 3 Stufenplan***)
  • Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
  • Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage gültig. Es ist möglich, nach Ablauf der Frist die Testung erneut durchzuführen.

Geimpft

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 360 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, der grüne Pass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Ist der Aufenthalt länger als der Zutritttest gültig ist, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 24 Stunden-Rhythmus (lt. 3 Stufenplan***) ein Antigen-Test unter Aufsicht eines Mitarbeiters zu machen.

 

***Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona Pandemie

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Anzahl der mit COVID-19 Patient*innen belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt. Eine Übersicht über den Stufen-Plan finden Sie unter diesem Link.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.