Hotel zur Beherbergung aus beruflichen Gründen weiterhin geöffnet!

Die Beherbergung aus beruflichen Gründen bleibt trotz des Lockdowns der ab 22. November 2021 beginnt, weiterhin erlaubt.

Es gilt ausnahmslos die 3-G Regel sowie die FFP-2- Maskenpflicht.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Bleiben Sie weiterhin gesund & fröhlich!