Schnaitl Braugasthof*** Hotel Garni (B&B) vorübergehend geschlossen!

Übernachtungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung:

Landhotel Moorhof, Familie Bauer

http://www.moorhof.com/de/

Gasthof Steinerwirt, Familie Scharinger

http://www.steinerwirt-eggelsberg.com/

oder über unseren Tourismusverband:

https://www.entdeckerviertel.at/unterkuenfte.html

Betriebsurlaub ab 22. Dezember 2022!

Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind für uns ein willkommener Anlass,

um diese mit unseren Familien zu verbringen, daher ist ab

Donnerstag, 22. Dezember 2022

unser Betrieb geschlossen!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie:

FROHE WEIHNACHTEN & EIN GUTES NEUES JAHR!

Hotelbetrieb ab Montag 28. Februar wieder geöffnet!

Unser Betriebsurlaub ist bald vorbei!

Ab Montag, 28. Februar 2022 haben wir wieder für unsere Hotelgäste geöffnet.

Gerne können Sie uns jetzt schon Ihre Zimmeranfragen schicken.

Wir freuen uns bereits auf Ihren Besuch!

Bis dahin bleiben Sie gesund & fröhlich.

Betriebsurlaub Dezember 2021 bis Jänner 2022!

Unser Betrieb ist von Dezember 2021 bis Jänner 2022 geschlossen!

Voraussichtlich sind wir ab Februar 2022 wieder für Sie da!

Gerne können Sie uns jetzt schon Ihre Zimmeranfragen schicken.

Übernachtungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung:

über die WKO- Plattform:

https://openhotels.at/

oder über unseren Tourismusverband:

https://www.entdeckerviertel.at/unterkuenfte.html

Betriebsurlaub schon jetzt!

Aufgrund der gegenwärtigen Lockdown-Situation und deren Auswirkungen haben wir beschlossen schon jetzt mit unserem Betriebsurlaub zu beginnen.

Im neuen Jahr sind wir dann wieder gesund & fröhlich für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!

Wir wünschen Ihnen Allen eine schöne vorweihnachtliche Zeit.

Hotel zur Beherbergung aus beruflichen Gründen weiterhin geöffnet!

Die Beherbergung aus beruflichen Gründen bleibt trotz des Lockdowns der ab 22. November 2021 beginnt, weiterhin erlaubt.

Es gilt ausnahmslos die 3-G Regel sowie die FFP-2- Maskenpflicht.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Bleiben Sie weiterhin gesund & fröhlich!

Aktuelle Covid-19 Informationen gültig ab 08.11.2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 2-G-Regel (Genesen, Geimpft) die ab 08. November 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt
  • Vor der Anreise ist ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARS-CoV-2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln. (z.B. Foto, Screenshot, PDF etc. vor Anreise an braugasthof@schnaitl.at mailen).
  • Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“), Nachweise über neutralisierende Antikörper sowie „Zutrittstest vor Ort“ sind nicht mehr für gültig.

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

Geimpft

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage. (Anmerkung: Ab 6. Dezember 2021 beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur mehr 270 Tage).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 360 Tage ab dem Tag der Impfung. (Anmerkung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit.)
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung. (Anmerkung: Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur mehr 270 Tage).

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, der grüne Pass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona Pandemie

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Anzahl der mit COVID-19 Patient*innen belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt. Ab 08.11.2021 tritt Stufe 2, 3 und 4 in Kraft. Eine Übersicht über den Stufen-Plan finden Sie unter diesem Link.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Aktuelle Covid-19 Informationen gültig ab 15.09.2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 3-G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) die ab 01.Juli 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst. Diese wurde mit 15. September 2021 aktualisiert:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Vor der Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARS-CoV-2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln. (z.B. Testergebnis, Foto, Screenshot, PDF etc. vor Anreise an braugasthof@schnaitl.at mailen).

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Getestet

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 24 Stunden ab Probenahme gültig. (lt. 3 Stufenplan***)
  • Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
  • Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage gültig. Es ist möglich, nach Ablauf der Frist die Testung erneut durchzuführen.

Geimpft

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 360 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, der grüne Pass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Ist der Aufenthalt länger als der Zutritttest gültig ist, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 24 Stunden-Rhythmus (lt. 3 Stufenplan***) ein Antigen-Test unter Aufsicht eines Mitarbeiters zu machen.

***Stufen-Plan für die Bekämpfung der Corona Pandemie

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Anzahl der mit COVID-19 Patient*innen belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt. Eine Übersicht über den Stufen-Plan finden Sie unter diesem Link.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Aktuelle Covid-19 Informationen für unsere Hotelgäste!

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 3-G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) die ab 01.Juli 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Vor Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARSCoV2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln.

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Getestet

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden am Probenahme gültig.
  • Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für sechs Monate gültig.
  • Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Geimpft

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Ist der Aufenthalt länger als der Zutritttest gültig ist, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 48 Stunden-Rhythmus ein Antigen-Test unter Aufsicht eines Mitarbeiters zu machen.

Im Rahmen der österreichweiten Aktion „Sichere Gastfreundschaft“ werden unsere Mitarbeiter wöchentlich mittels PCR getestet.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.

3-G-Regel gültig ab 01.Juli 2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur 3-G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) die ab 01.Juli 2021 in der österreichischen Hotellerie gilt zusammengefasst:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Vor Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten SARSCoV2 Erkrankung schriftlich zu übermitteln.

Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich.

Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:

Getestet

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden am Probenahme gültig.
  • Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Genesen

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für sechs Monate gültig.
  • Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Geimpft

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Ist der Aufenthalt länger als der Zutritttest gültig ist, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 48 Stunden-Rhythmus ein Antigen-Test unter Aufsicht eines Mitarbeiters zu machen.

Im Rahmen der österreichweiten Aktion „Sichere Gastfreundschaft“ werden unsere Mitarbeiter wöchentlich mittels PCR getestet.

Hier finden Sie die aktuellen österreichischen Maßnahmen und Bestimmung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Hier finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Aktuell Covid-19 Informationen für unsere Hotelgäste gültig ab 19.05.2021

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Information die ab 19.05.2021 gültig sind zusammengefasst:

  • Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht automatisch erfolgt.
  • Vor Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten Corona Erkrankung schriftlich zu übermitteln.
  • Ein Check-in ohne eines dieser Kriterien ist NICHT möglich. Beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten:
    • Zutrittstests sind bei uns in Form von Antigentests (48h) und PCR Tests (72h) gültig.
    • Personen, die eine Corona Erkrankung überstanden haben, sind ein halbes Jahr nach der Genesung von der Testpflicht befreit – hierfür ist eine ärztliche, molekularbiologische (PCR) Bestätigung notwendig.
    • Als Befreiung gilt auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
    • Geimpfte Menschen können von der Testpflicht ausgenommen werden – dies gilt für Erstimfpungen ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder für Zweitimpfungen, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen dürfen.
  • Kinder bis zum vollendeten 10 Lebensjahr sind von der Testverpflichtung ausgenommen.
  • Ist der Aufenthalt länger als der Zutritttest gültig ist, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 48 Stunden-Rhythmus ein Antigen-Test unter Aufsicht eines Mitarbeiters zu machen.
  • Im Rahmen der österreichweiten Aktion „Sichere Gastfreundschaft“ findet wöchentlich eine routinemäßige Covid-19 PCR Testung für unsere Mitarbeiter bei uns im Haus statt.
  • Der Mindestabstand von 2m wird im gesamten Haus eingehalten.
  • Pro Tisch sind indoor max. 4 Personen zugelassen. Outdoor gilt diese Regelung für 10 Personen.
  • Die Sperrstunde ist um 22.00 Uhr.
  • Die FFP2 Maskenpflicht gilt im ganzen Haus, außer bei Tisch.
  • Weitere Lockerungen sind im Juni 2021 geplant.

Hier auf dieser Seite finden Sie alle gültigen Reisebestimmungen für eine Einreise nach Österreich. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Oö. Hochinzidenzverordnung Bezirk Braunau gültig 05.-11.04.2021

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/252632.htm

Hotel für Businessgäste geöffnet!

Unser Hotel ist zur Beherbergung aus beruflichen Zwecken geöffnet.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Bleiben Sie fröhlich und gesund!

Aktuelle Covid-19 Information für unsere Hotelgäste

Unser Hotel GARNI ist für Hotelgäste, die aus beruflichen Gründen eine Unterkunft benötigen, geöffnet.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/.

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Aktuelle Covid-19 Information gültig ab 17.11.2020

Die Beherbergung aufgrund von unaufschiebbaren beruflichen Gründen bleibt erlaubt. Unser Hotel ist somit weiterhin geöffnet. Die Verpflegung von Hotelgästen ist gewährleistet aber in sehr begrenzten Umfang. Entsprechende Informationen vor Ort.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/.

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Aktuelle Covid-19 Info für unsere Hotelgäste

Wir können Ihnen derzeit einen uneingeschränkten Hotelbetrieb von Montag bis Freitag bieten. Auch unsere Gastronomie steht unseren Hotelgästen – exklusiv! – zur Verfügung.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Aktuelle Covid-Info für unsere Hotelgäste

Wir können Ihnen derzeit einen uneingeschränkten Hotelbetrieb bieten. Auch unsere Gastronomie steht unseren Hotelgästen – exklusiv! – zur Verfügung.

Selbstverständlich haben wir alle nötigen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen und halten im laufenden Betrieb die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards ein. https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich „kontaktlos“ über unseren Schlüsselsafe. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zuge Ihrer Reservierung!

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Hotel weiterhin geöffnet

Unser Hotel bleibt wie bisher für Schlüsselarbeitskräfte geöffnet. Der reguläre Gastronomiebetrieb ist ausgesetzt. Für unsere Hotelgäste wird weiterhin gekocht, wenn auch in reduzierterem Umfang.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Die aktuellen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe können Sie hier einsehen: www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/massnahmen_bundesregierung.html

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Neue Webseite geht online

Unter der alt bekannten Adresse präsentiert sich unsere Homepage nach längerer optischer, technischer, und vor allem inhaltlicher Überarbeitung, nun grundlegend modernisiert.

Wie gewohnt werden wir Sie auch auf unserer neuen Newsseite regelmäßig über Neuigkeiten, das Unternehmen, Produkte und Veranstaltungen betreffend, auf dem Laufenden halten.

Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Entdecken unserer Homepage. Selbstverständlich freuen wir uns über Lob oder Kritik und sind für Anregungen und Anmerkungen genauso dankbar wie für Ihr Feedback .